Volksentscheid auf Bundesebene

Gemäß Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2, wird die Staatsgewalt in Deutschland vom Volke in "Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt. Während aber das Wahlrecht sofort nach Verabschiedung des Grundgesetzes (1949) eingeführt wurde, sollten Volksentscheide später umgesetzt werden. Bis heute wurde der Volksentscheid auf Bundesebene nicht eingeführt.

In Meinungsumfragen äußern allerdings konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen.

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat einen "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" vorgelegt. Es enthält Vorschläge für die Änderung des Grundgesetzes wie auch den Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem Titel "Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid (Bundesabstimmungsgesetz)".

Als wesentlich erscheint der folgende Absatz des vorgeschlagenen neuen Artikels Artikel 78 a Grundgesetz, mit dem eine faire Durchführung von Volksabstimmungen gewährleistet werden soll: "Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten."

 

 

 
 

 
 

 

 

 

 

 

 

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