Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist ein Organ der Europäischen Union (EU). Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest.
Mitglieder des Europäischen Rats sind die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, der/die Präsident/in der Europäischen Kommission sowie der/die Hohe Vertreter/in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
"Schlussfolgerungen"
Der Europäische Rat gehört im Unterschied zum Ministerrat (bzw. zum Rat der Europäischen Union) nicht zu den Gesetzgebungsorganen der EU und erörtert oder verabschiedet daher keine EU-Rechtsvorschriften.
Er bestimmt vielmehr die politische Agenda der EU; hierzu nimmt er auf seinen Tagungen jeweils "Schlussfolgerungen" an, in denen er die zur Diskussion stehenden Themen ermittelt und die zu ergreifenden Maßnahmen vorgibt.
Außen- und Sicherheitspolitik
Der Europäische Rat befasst sich mit sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können.
So legt er insbesondere auch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik.
Europäischer Verteidigungsfonds
Pesco - Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
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