Bundeswehr

Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und die zivile Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. Die Bundeswehr gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine.

Auftrag der Bundeswehr

Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Bundeswehr theoretisch eine reine Verteidigungsarmee mit dem Auftrag der Landesverteidigung. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen, sich an so genannten friedenserzwingenden Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta, also an Kriegen im Auftrag des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu beteiligen.

Gemäß der "Verteidigungspolitischen Richtlinien" zählt die Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen zum Auftrag der Bundeswehr:

Gemäß den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 ist eine der Aufgaben der Bundeswehr die "Aufrechterhaltung (...) des ungehinderten Zugangs zu (...) Rohstoffen in aller Welt". In der Fassung der Richtlinien von 2011 wurde die "Sicherung von (...) Bodenschätzen" als Auftrag formuliert.

Daneben geht es auch um "freie" bzw. "offene Märkte": In den Richtlinien von 1992 wurde die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten (...) in aller Welt" als sicherheitspolitisches Ziel und Aufgabe der Bundeswehr festgeschrieben. In den 2011 aktualisierten Richtlinien heißt es, "freie Handelswege" seien "von vitaler Bedeutung". Die Erschließung, Sicherung von und der Zugang zu "Vertriebswegen und Märkten" würden weltweit "neu geordnet". Zu den Sicherheitsinteressen zähle es, "einen freien und ungehinder-ten Welthandel" zu ermöglichen, d.h. notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen.

Truppenstärke und Wehrpflicht

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 sieht für das wiedervereinigte Deutschland eine Truppenstärke von bis zu 370.000 Soldaten vor. 1998 lag die Truppenstärke bei 340.000 Soldaten (darunter 135.000 Wehrpflichtige). Anfang 2019 waren es 180.000.

Am 15. Dezember 2010 wurde eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen. Hintergrund ist, dass die Bundeswehr für internationale Kampfeinsätze hochspezialisierte Profis und keine schnell angelernten Wehrpflichtigen bereitstellen soll.

Die Bundeswehr hat aufgrund der ablehnenden Grundhaltung der Bevölkerung allerdings enorme Probleme, freiwilligen Nachwuchs zu rekrutieren. Vor diesem Hintergrund wird über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für junge Männer und Frauen über 18 Jahren debattiert, die auch zu einer Wiedereinführung der Wehrpflicht führen soll.

"Stärkste konventionelle Streitmacht Europas"

Aufgrund von "internationalen Erwartungen an Deutschland" zeichnet sich eine Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitk ab. Deutschland soll zu einer "führenden" militärischen Ordnungsmacht werden, zuständig für die Regionen Europa, Naher Osten und Afrika (vgl. "Kriegsmacht Deutschland?").

Vor diesem Hintergrund fordert der ehemalige deutsche Verteidigungsminister Volker Rühe, die Bundeswehr müsse im Rahmen der militärischen "Aufgabenteilung in Europa" zur "stärksten konventionellen Streitmacht Europas werden, nicht nur auf dem Papier, sondern faktisch" [Der Tagesspiegel: Ex-Verteidigungsminister Volker Rühe - "Guttenberg hat die Bundeswehr zerstört". Interview. 10.02.2019].

 

 

 
 

Außen- und Sicherheitspolitik wider Willen

Bundeswehrfähigkeitsgesetz

Responsibility to Protect

Weltordnungsarmee

Zentrum für Transformation der Bundeswehr

 
 

 

 

 

 

 

 

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